Menschenrechte

Wir werden nach den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (Resolution 17/4 vom 16. Juni 2011) und in Übereinstimmung mit unseren Werten handeln und insbesondere.

WIR ALLE IN DER BAUWERK GROUP (BWG) werden nach den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (Resolution 17/4 vom 16. Juni 2011) und in Übereinstimmung mit unseren Werten handeln und insbesondere:

  • Versuchen zu vermeiden, durch unsere eigenen Aktivitäten nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verursachen oder dazu beizutragen, und diese Auswirkungen rechtzeitig und in angemessener Weise zu beheben, wenn sie auftreten.
  • Bestreben, durch unsere Geschäftsbeziehungen nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, die in direktem Zusammenhang mit unseren Geschäftstätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen stehen, zu verhindern oder abzumildern.
  • Wenn wir feststellen, dass wir nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht haben oder dazu beigetragen haben, sorgen wir für deren Behebung durch legitime Prozesse oder arbeiten daran mit.
  • Weiter nach Möglichkeiten suchen, um die Förderung der Menschenrechte in unseren Betrieben und in unserem Einflussbereich zu unterstützen.

In Bezug auf unsere wichtigsten Stakeholdergruppen verpflichten wir uns insbesondere zu Folgendem:

Unsere Leute und lokalen Gemeinschaften (*):

  • Investieren in unsere Mitarbeitenden, indem Sie Entwicklungsmöglichkeiten bieten und kontinuierliches Lernen fördern.
  • Fördern eine Kultur, die die Flexibilität am Arbeitsplatz und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert.
  • Sorgen für sichere Arbeitsplätze und schaffen ein dauerhaftes Bewusstsein für die Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Dulden keine Belästigung oder Diskriminierung in unserem Arbeitsumfeld. (*)
  • Sorgen für angemessene Löhne und Sozialleistungen. (*)
  • Schützen die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden bei der Arbeit und fördern ihr Wohlbefinden. (*)
  • Sorgen für eine sichere Arbeitsumgebung. (*)
  • Tolerieren keine unfreiwillige oder Zwangsarbeit (*)
  • Tolerieren keine Fälle von Kinderarbeit. (*)
  • Wenn wir befürchten, dass andere Community-Mitglieder in direktem Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen stehen, werden wir unsere Richtlinien als Grundlage nutzen, um unsere Erwartungen an die betroffenen Parteien / Behörden zu kommunizieren.

Unsere Lieferanten:

  • Wenn wir Bedenken haben, dass die an uns gelieferten Produkte oder Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen stehen, verwenden wir unsere Richtlinie als Grundlage, um unsere Erwartungen an die relevanten Lieferanten (bestehende Lieferanten oder potenzielle Lieferanten zum Zeitpunkt der Auswahl) zu kommunizieren und mit ihnen zusammenarbeiten, um diese Auswirkungen gegebenenfalls zu mildern. Eine entsprechende Risikobewertung wird Teil unseres Supplier Relationship Management- und Auditsystems sein.

Unsere Kunden:

  • Wenn wir Bedenken haben, dass unsere Arbeit in direktem Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen eines Klienten steht, besprechen wir unsere Bedenken mit relevanten Parteien, versuchen, die Auswirkungen zu mindern und gehen nur dann weiter, wenn wir uns sicher sind, dass unsere Arbeit nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen wird.
  • Wir sind bereit, uns von Kunden und Engagements zu lösen, bei denen unsere Integrität in Frage gestellt werden könnte, wenn wir fortfahren

 

BESCHWERDE UND WIEDERHERSTELLUNG

Wir ermutigen alle Stakeholder, ihre Bedenken in Bezug auf unsere Aktivitäten und mutmassliche Verstösse gegen unsere Richtlinien, einschliesslich dieser Erklärung, zu melden und zum Ausdruck zu bringen. Wir unterhalten Mechanismen der Berichterstattung sowohl auf globaler Ebene als auch in jedem Land, damit die Stakeholder diese Probleme melden können. Weitere Informationen zu unseren Beschwerdeverfahren sind in unserem Verhaltenskodex verfügbar. Ansprechpartner für mutmassliche Verstösse sind alle Human Resources Manager und / oder alle MT-Mitglieder.

Für den Fall, dass ein Verdacht besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten Menschenrechtsverletzungen verursachen oder dazu beitragen, werden wir die vorgebrachten Bedenken untersuchen, auf sie reagieren und entsprechende Massnahmen ergreifen und bei Verstössen geeignete Korrekturmassnahmen ergreifen.

 

FÜHRUNG

Alle Bauwerk Group (BWG)-Mitarbeitenden sind zur Einhaltung dieser Erklärung verpflichtet. Das Management-Team ist dafür verantwortlich, diese Erklärung regelmässig zu überprüfen, um unser ständiges Engagement mit den Stakeholdern sowie aufkommende Anforderungen und bewährte Verfahren widerzuspiegeln.

Wir werden diese Erklärung aktiv an unsere Mitarbeitenden weiterleiten und sie als Grundlage für die Einbindung interner und externer Stakeholder (einschliesslich Lieferanten und Kunden) zu Menschenrechtsfragen heranziehen.

Zu den Produkten

Den richtigen Boden für Ihr Projekt zu finden war nie leichter.

Zu unseren Zertifikaten

Unser Respekt vor der Umwelt und vor ökologischer Nachhaltigkeit spiegelt sich in der Art wider, wie wir mit den Rohstoffen umgehen.